Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen für eine Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen für eine Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz nicht.

Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten eventuell anteilig.

Klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung im Vorfeld, ob Ihre Kasse oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen auch die Leistungen für Psychotherapie oder Hypnose übernimmt.

Oft werden diese Leistungen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Bild von Katharina Eichholtz in Ihrer Hypnosepraxis in Berlin-Karow

Vorteile als Selbstzahler gegenüber Beantragung einer Therapie bei Krankenkassen

  • Die Wartezeiten auf das Erstgespräch sind viel kürzer.
  • Die Therapie startet auf Wunsch innerhalb kurzer Zeit,
  • Es ist kein (oft mehrmonatiges) Warten auf die Bewilligung der Krankenkasse notwendig.
  • Es werden keine Diagnosen/Befunde in der Krankenakte hinterlegt, was sich positiv auswirkt
    • beim Krankenkassenwechsel
    • bei Antrag einer neuen Versicherung wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung
    • bei anstehender Verbeamtung
  • Sie „brauchen“ keine diagnostizierten psychischen Erkrankungen (Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung), sondern können auch über „normale“ Krisen sprechen, sich einfach Rat & Kraft holen.
  • Sie entscheiden mit bei der Auswahl und Kombination zahlreicher Therapiemethoden
  • Die Therapiedauer (Gesamtanzahl Stunden und Zeit pro Termin) wird auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht von der Krankenkasse vorgegeben.

Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung

Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker. Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihr zuständiges Finanzamt zu, die geben hierzu gerne Auskunft.

  • Erstgespräch am Telefon/in der Praxis von bis zu 30 Minuten 0,00 EUR
  • Erstsitzung mit Anamnese von bis zu 90 Minuten 180,00 EUR
  • Folgetermin von 90 Minuten 180,00 EUR
  • Rauchentwöhnung 120 Minuten + inkl. 1 Folgetermin 60 Minuten 420,00 EUR

Die Abrechnung erfolgt nach jeder Stunde und kann bequem in bar, oder per EC-Karte bezahlt werden. Auf Wunsch erhalten Sie für jede Sitzung eine Rechnung mit Angabe der Gebührenziffern nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, um die Kosten eventuell von der privaten Krankenkasse oder der Zusatzversicherung ganz oder teilweise erstatten zu lassen.

Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

Wie alle Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gebe ich kein Heilversprechen ab. Jeder Mensch und jede Belastung sind verschieden. Der Behandlungserfolg und die Dauer der Behandlung hängen maßgeblich von der Mitarbeit der Klient*innen ab.